Hygieneschulung und Gesundheitsamt: Was kannst du online machen — und was nicht?

Viele suchen nach einer „Hygieneschulung beim Gesundheitsamt online" und vermischen dabei zwei verschiedene Pflichten. Kurz gesagt: Das Gesundheitsamt ist für die Erstbelehrungzuständig (die läuft nicht über einen Online-Kurs), während du die jährliche Hygieneschulung und die Folgebelehrung bequem online erledigen kannst.

Das Gesundheitsamt macht die Infektionsschutz-Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG) — persönlich oder per Videotermin. Online machst du die jährliche Lebensmittelhygiene-Schulung (§ 4 LMHV) und die Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG).

Was macht das Gesundheitsamt?

Wer erstmals mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht vorher die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzbelehrung, umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis"). Diese darf ausschließlich das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durchführen — typischerweise als Präsenz- oder Videotermin, nicht als reiner Online-Kurs. Sie kostet je nach Stadt meist 20–40 € und ist vor Tätigkeitsbeginn vorzulegen.

Was kannst du online machen?

Online — und unabhängig vom Gesundheitsamt — erledigst du:

  • Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV / VO (EG) 852/2004 — jährlich empfohlen (Stand der Technik nach DIN 10514).
  • Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG — mindestens alle 2 Jahre, darf der Arbeitgeber bzw. online erfolgen.

Beides bündelt unsere Online-Schulung in einem Durchlauf, inklusive Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als Nachweis.

Online-Hygieneschulung

Hygieneschulung + Folgebelehrung online erledigen

Den Teil, der online geht: jährliche Hygieneschulung (§ 4 LMHV) und Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG) — mit Wissenstest. Starte mit einer kostenlosen Vorschau; die vollständige Schulung inkl. Teilnahmebescheinigung (PDF) schaltest du für 29,90 € frei.

Online-Schulung starten →

Ersetzt nicht die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG (Gesundheitsamt / beauftragter Arzt).

Gesundheitsamt oder online — die Übersicht

WasWer / woOnline?
Erstbelehrung (§ 43 Abs. 1 IfSG)Gesundheitsamt / beauftragter ArztNein (Präsenz/Video)
Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG)Arbeitgeber / Online-AnbieterJa
Hygieneschulung (§ 4 LMHV)Arbeitgeber / Online-AnbieterJa

Mehr zum Begriffs-Wirrwarr findest du auf Hygieneschein erklärt und Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV.

Häufige Fragen

Macht das Gesundheitsamt eine Online-Hygieneschulung?

In der Regel nicht als Online-Kurs. Das Gesundheitsamt führt die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch (Infektionsschutzbelehrung, früher „Gesundheitszeugnis“) — meist als Präsenz- oder Videotermin. Die jährliche Hygieneschulung nach § 4 LMHV und die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG kannst du dagegen online absolvieren.

Kann ich die Erstbelehrung (Gesundheitszeugnis) online machen?

Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG darf nur das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt durchführen. Viele Ämter bieten Präsenz- oder Videotermine an; ein reiner Online-Kurs ersetzt sie nicht. Den Termin vereinbarst du direkt bei deinem örtlichen Gesundheitsamt.

Was kostet die Belehrung beim Gesundheitsamt?

Je nach Stadt meist etwa 20–40 €. Die genaue Gebühr legt das jeweilige Gesundheitsamt fest. Termine und Preise erfährst du auf der Website deines örtlichen Gesundheitsamts.

Welche Hygieneschulung kann ich online machen?

Die jährliche Lebensmittelhygiene-Schulung nach § 4 LMHV / VO (EG) 852/2004 und die Infektionsschutz-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG (mindestens alle 2 Jahre). Beide sind online zulässig und werden mit einer Teilnahmebescheinigung dokumentiert.

Brauche ich beides — Gesundheitsamt und Online-Schulung?

In der Regel ja: einmalig die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt vor Tätigkeitsbeginn, plus die regelmäßige Hygieneschulung (jährlich) und die Folgebelehrung (alle 2 Jahre), die du online erledigen kannst.

Den Online-Teil jetzt erledigen

Jährliche Hygieneschulung und Folgebelehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG) online absolvieren — mit Wissenstest und Teilnahmebescheinigung als PDF. Kostenlose Vorschau, dann 29,90 €.

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